Wegzoll

Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll, auch durchgesetzt durch den Straßenzwang,[1] war besonders im Mittelalter stark verbreitet und neben den Zahlungen aus dem Stapelrecht eine wichtige Einnahmequelle. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger.

  1. Thomas Kühtreiber: Straße und Burg. Anmerkungen zu einem vielschichtigen Verhältnis, S. 286ff. In: Kornelia Holzner-Tobisch, Thomas Kühtreiber, Gertrud Blaschitz (Hrsg.): Die Vielschichtigkeit der Straße. Kontinuität und Wandel in Mittelalter und früher Neuzeit, Veröffentlichungen des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit 22, Wien 2012, S. 263–301.

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